2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine dritte Personenstandskategorie in Deutschland eingeführt werden muss. Diese Entscheidung zur sogenannten „Dritten Option“ wurde damit begründet, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen (wollen oder können), in ihren Grundrechten verletzt werden, wenn das Personenstandsrecht sie dazu zwingt, sich binär als weiblich oder männlich zu registrieren. Spätestens seit der veränderten rechtlichen Situation müssen sich Institutionen in u.a. Politik und Verwaltung aber vor allem auch Bildungseinrichtungen daher verstärkt mit der Lebensrealität von trans*, inter* sowie nicht-binären Menschen und deren Möglichkeiten zur Selbstbestimmung auseinandersetzen. Mit den Fragen, ob und wie dies geschieht, bleiben die Institutionen bisher oftmals sich selbst überlassen.
Darüber hinaus ist die Reproduktion sozialer Ungleichheiten im Bildungssystem bisher vor allem belegt für die Ungleichheitsdimensionen Klasse, natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit und Geschlecht. Wie aber verhalten sich diese Dimensionen zu Heteronormativität und Cisgenderismus? Und wie müsste „Bildung“ an einer inklusiven und differenzreflexiven (Hoch)Schule aussehen, damit sexuelle und geschlechtliche Vielfalt berücksichtigt und strukturelle Diskriminierungen systematisch abgebaut werden? Wie verhält sich schließlich Pädagogik zu Politik?
... ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Soziologie der Goethe-Universität Frankfurt am Main.