Sexualassistenz und Sexualbegleitung. Ableitung staatlicher Fürsorge- und Teilhabepflichten aus dem Grundgesetz
Verfassungsrecht
Sozialrecht
Disability Studies

Im Mittelpunkt meiner Forschung steht die Frage nach der Gewährleistung eines Mindestmaßstabs der eigenen Sexualität und Erkundung der eigenen sexuellen Identität, welche auch von Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen erlebt werden soll. Das Recht ein sexuell selbstbestimmtes Leben zu führen, ist Bestandteil unseres Grundgesetzes. Anerkannt ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht zum Schutz vor Verletzungen der eigenen sexuellen Integrität. Der Umfang der eigenen sexuellen Integrität kann allerdings nur gewahrt werden, wenn der/die GrundrechtsträgerIn eine sexuelle Identität und ein sexuelles Eigenbewusstsein entwickeln kann. Dazu gehören die Fragen (1) habe ich ein sexuelles Bedürfnis, (2) wie möchte ich dieses ausleben und (3) ab wann wird meine sexuelle Integrität durch äußere Eingriffe verletzt. Zur Entwicklung einer solchen sexuellen Identität ist es notwendig, mit sich selbst in sexuellen Kontakt treten zu können. Dies setzt die Fähigkeit zur Masturbation (mechanisch) voraus sowie das Verständnis der Masturbation als sexuelle Handlung. Viele Menschen mit Behinderung haben nicht die Möglichkeit, partnerschaftliche Sexualität zu erleben. Der Kauf sexueller Dienstleistungen und eine bedarfsgerechte Beratung zur Umsetzung sexueller Wünsche, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, ist eine denklogische Konsequenz. Diese Dienstleistungen werden im Speziellen von SexarbeiterInnen angeboten, die Erfahrung und ggf. eine Ausbildung im Umgang mit behinderten Menschen haben (Sexualassistenten und –begleiter). Ich beschäftige mich mit der Frage, ob für bestimmte Personengruppen ein Anspruch (aus dem Sozialgesetz) auf bezahlte oder organisierte Sexualität besteht. Außerdem beleuchte ich die Rolle von SexualbegleiterInnen im Gefüge der Sexarbeit und versuche, positive Erkenntnisse und Forderungen für andere SexarbeiterInnen abzuleiten (insb. Zugang zum Sozialversicherungssystem; Entstigmatisierung).