§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Förderkreis des Cornelia Goethe Centrums der Universität Frankfurt e.V.“
Sitz des Vereins ist Frankfurt am Main.
Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie von Bildung und Erziehung im Rahmen des Cornelia Goethe Centrums für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung wissenschaftlicher Kolloquien und Vorträge, Ringvorlesungen und Forschungsvorhaben, sowie durch die Vergabe von Stipendien und Preisen für wissenschaftlich herausragende Leistungen im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 5 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erworben mit schriftlicher Bestätigung durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds;
- durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand; sie ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig;
- durch Ausschluß aus dem Verein.
Ein Mitglied, das grob gegen das Vereinsinteresse verstoßen hat. kann durch Beschluß des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluß ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen. Gegen die Entscheidung kann das Mitglied Berufung einlegen, hierüber entscheidet die Mitgliederversammlung
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
- Der Vorstand
- Die Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
Der Vorstand des Vereins besteht aus der 1. Vorsitzenden und deren Stellvertreterin sowie aus 5 Beisitzerinnen und der geschäftsführenden Direktorin des Cornelia Goethe Centrums als geborenes Mitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist jährlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einzuberufen. Die Einladung erfolgt durch einfachen Brief. Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstands;
- Entgegennahme des Kassenberichts;
- Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüferin;
- Entlastung des Vorstands;
- Wahl des Vorstands;
- Wahl der Rechnungsprüferin;
- Genehmigung des Etatvorschlags des Vorstandes;
- Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags;
- Beschluss über Satzungsänderungen;
- Beschluss über die Vereinsauflösung.
Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen. wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 25 % der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleiterin und der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.
§ 9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden von der Mitgliederversammlung festgelegt und sind jeweils zum 1. Januar eines Jahres im voraus fällig.
§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Archiv der deutschen Frauenbewegung e.V., Gottschalkstr. 57, 34127 Kassel, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat..
Frankfurt, den 29. April 2008