Die Bewerbung für den BA-Nebenfach-Studiengang Gender Studies erfolgt über das zentrale Bewerbungsportal der Goethe Universität. Sie müssen das Online-Bewerbungsformular innerhalb der Bewerbungsfrist ausfüllen. Die Aufnahme des Studiums ist nur zum Wintersemester möglich, somit können Sie sich vom 1. Juni (Bewerbungsanfang) bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli jeden Jahres bewerben. Auf den Seiten des SSC (Studien-Service-Center) erfahren Sie alles rund um das Bewerbungsverfahren. Bitte halten Sie zum Ausfüllen der Online-Bewerbung das Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (meistens das Abiturzeugnis) bereit. Am Ende der Online-Bewerbung erhalten Sie einen Bewerbungsbogen, welchen Sie unterschrieben beim Studierendensekretariat der Goethe-Universität einreichen müssen. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, finden Sie dort alle Informationen zur Einschreibung (Immatrikulation).
Hinweis: Da der Studiengang Gender Studies nur als Nebenfach studiert werden kann, brauchen Sie noch ein Hauptfach, um sich an der Goethe-Universität bewerben und einschreiben zu können. Auf den Seiten des Studien-Service-Centers zum zentralen Studienangebot können Sie nach einer geeigneten Fächerkombination suchen (alle Studiengänge, die den Zusatz „Hauptfach mit einem Nebenfach” in der Beschreibung führen, kommen in Frage).
Was ist ein Numerus Clausus (NC)?
Das Bachelor-Nebenfach Gender Studies in Frankfurt ist zulassungsbeschränkt, dies bedeutet, dass es jedes Semester einen Numerus clausus (NC) gibt. Der NC ergibt sich aus der Konkurrenz der Studienbewerber*innen um die vorhandenen Studienplätze und wird jedes Semester neu ermittelt. Je mehr Interessierte ein Fach studieren wollen und je geringer die Zahl der verfügbaren Studienplätze, umso höher liegt der NC. Um also in Frankfurt Gender Studies im Nebenfach studieren zu können, müssen Sie sich mit der Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abinote) bewerben. Bei dem NC gibt es aber keine im Voraus festgelegten Mindestnoten oder Mindestwartezeiten. Beide werden jedes Semester aufgrund der Bewerbungszahlen neu bestimmt. Ergebnisse früherer Verfahren können hierbei lediglich eine Orientierung geben. Diese und mehr Informationen zum NC finden Sie auf den Seiten des Studien-Service-Centers (SSC).
Hochschulzugangsberechtigung
Voraussetzung für Studienbewerber*innen aus Deutschland ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Goethe Universität.
Sprachnachweis
Es werden ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt, welche zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen.
Ausländische Studierende
Ausländische und staatenlose Studienbewerber*innen müssen einen der allgemeinen Hochschulreife gleichwertigen Abschluss vorweisen und Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B2 (DSH-2) entsprechend der Ordnung über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nachweisen.